AGBAllgemeine & Besondere Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1    Allgemeines – Geltungsbereich

1.1    Die Agentur netzpepper („Anbieter“) erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") sowie der besonderen Geschäftsbedingungen für die Bereiche „E-Mail-Services“, „TYPO3-Servicevertrag“, „TYPO3 Shared Hosting“, „Webentwicklung“, "Seminare" und des „Service Level Agreements (SLA)“. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Entgegenstehende oder abweichende Verkaufs- und Lieferbedingungen des Kunden erkennt der Anbieter nicht an, es sei denn, der Anbieter hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

1.2 Sämtliche Vertragsbeziehungen kommen nur zwischen dem Anbieter und dem Kunden zustande. Vertragliche Beziehungen des Kunden zu Dritten sind für den Anbieter irrelevant.

1.3 Die Verkaufs- und Lieferbedingungen des Anbieters gelten auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender oder von seinen Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichenden Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.

1.4 Nebenabreden, Zusicherungen oder Änderungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen sind nur bei unserer ausdrücklichen, schriftlichen Anerkennung verbindlich.

2   Angebot – Angebotsunterlagen

2.1 Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nichts Gegenteiliges bestimmt wird.

2.2 Zeichnungen, Layouts, Skizzen, Entwürfe, Abbildungen, Maße und Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

2.3 An sämtlichen Angeboten, Konzepten, Entwürfen, Skizzen, Zeichnungen, Layouts, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich der Anbieter das Eigentums- und Urheberrecht vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.

3   Preise – Zahlungsbedingungen – Zahlungsverzug – Aufrechnung

3.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder mangels anderer Vereinbarung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“.

3.2 Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

3.3 Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in den Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

3.4 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder mangels anderer gesonderter Vereinbarungen nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) nach 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls der Anbieter in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist er berechtigt, auch diesen geltend zu machen.

3.5 Bei vom Anbieter zu vertretenden und vom Kunden nachgewiesenen Mängeln ist der Kunde nur zur Zurückbehaltung der Zahlung berechtigt, soweit der einbehaltene Betrag im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mängelbeseitigung) steht. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln geltend zu machen, wenn er fällige Zahlungen nicht geleistet hat und der fällige Betrag nicht in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der – mit Mängeln behafteten – Lieferung bzw. Leistung steht.

3.6 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten oder vom Anbieter anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes insoweit befugt, als ein Gegenanspruch auf demselben rechtlichen Verhältnis beruht.

3.7 Die in einem Angebot angegebenen Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die Auftragsdaten oder Positionen, die dem Angebot zugrunde liegen, unverändert bleiben. Kosten, die durch nachträgliche von dem Kunden veranlasste Änderungen bedingt sind, insbesondere ein hierdurch verursachter Fertigungsstillstand bei der Herstellung von Printerzeugnissen, sind vom Kunden zu übernehmen. Als Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probedrucken, die vom Kunden wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden. Muster, Entwürfe, Probedrucke und ähnliche Vorarbeiten, die der Kunde veranlasst hat, sind, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird, vom Kunden zu bezahlen.

3.8 Unsere Rechnungen werden gemäß § 14 Abs. 1 UStG (Abschn. 14.4 Abs. 1 Satz 3 UstAE) und Art. 5 des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 vom 1. November 2011 (BGBl. I S. 2131) elektronisch erstellt und übermittelt. Der Versand erfolgt an die vom Kunden mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die Rechnung gilt mit dem Versand an die mitgeteilte E-Mail-Adresse als zugestellt, sofern wir keine Nachricht über eine nicht erfolgte Zustellung erhalten. Eine Änderung der E-Mail-Adresse für den Rechnungsversand ist vom Kunden rechtzeitig mitzuteilen, ebenso eine Zustellung der Rechnungen auf dem Postwege.

4    Druckfreigabe

4.1    Vom Anbieter zur Verfügung gestellte Ausdrucke oder Muster dienen lediglich der Prüfung der Druckdaten, haben jedoch für den Druck durch die vom Anbieter beauftragte Druckerei keinerlei Farbverbindlichkeit. Als verbindlich werden nur die vom Kunden schriftlich freigegebenen farbverbindlichen Probedrucke anerkannt. Gegen besondere Vergütung kann der Kunde die Erstellung eines solchen Probedruckes verlangen. Bei umfangreichen Druckwerken wie Broschüren werden mehrere Seiten als Probedruck erstellt.

4.2    Verzichtet der Kunde auf den kostenpflichtigen Probedruck, gilt in diesen Fällen die Qualität der Bildschirmansicht oder des Ausdrucks, die sich von diesen Dateien auf den Ausgabegeräten des Anbieters darstellen lässt.

4.3    Bei farbigen Digitaldrucken können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Probedruck und Auflagendruck.

4.4    Die Druckfreigabe erfolgt schriftlich durch das Imprimatur (Druckgenehmigung) des Kunden entweder als Vermerk auf dem Korrekturbogen nach dem Korrekturlesen der Druckfahnen, als Bestätigung eines Druckbogens aus der Andruckphase (nach dem Einrichten der Druckmaschine) oder durch die Freigabe des Probedrucks. Durch die Erteilung der Freigabe wird die Vorlage für den weiteren Druck verbindlich. Der Kunde haftet in vollem Umfang für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Daten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Kunden.

5    Versandbedingungen – Gefahrenübergang

5.1 Soweit der Versand von Waren und sonstigen Gegenständen nicht durch eigene Fahrzeuge des Anbieters vorgenommen wird, rollen alle Sendungen auf Gefahr des Kunden, dem auch die Versicherung der Ware obliegt. Der Gefahrenübergang erfolgt im Zeitpunkt der Übergabe der Ware durch den Anbieter an den Versandbeauftragten bzw. den Kunde.

5.2 Erkennbare Transportschäden sind unverzüglich bei der Annahme der Ware, verdeckte Transportschäden spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Entdeckung bei uns bzw. bei dem anliefernden Versandbeauftragten schriftlich geltend zu machen.

5.3 Bei Versendung durch den Anbieter behält dieser sich die Wahl des Versandweges und die Versandart vor.

6    Haftung für Mängel

6.1 Für von uns gelieferte Waren gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen, es sei denn, es ist Einzelvertraglich etwas anderes vereinbart.

6.2 Den Kunden treffen die Untersuchungs- und Rügepflichten gem. § 377 HGB; sofern  der Kunde Unternehmer iSv § 14  BGB ist und die Bestellung in  Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit erfolgt. Verletzt der Kunde diese Pflichten, so treten die dort genannten Rechtsfolgen ein.

6.3 Im  Übrigen ist unabhängig von § 377  HGB der Kunde verpflichtet, offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche  ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

6.4 Den Kunden  trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

6.5 Gewährleistungsansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.

6.6 Soweit ein vom Anbieter zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, besteht – insoweit abweichend von § 439 Abs. 1 BGB – nach Wahl des Anbieters ein Anspruch auf Nachbesserung oder auf Ersatzlieferung. Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen trägt der Kunde, soweit sie sich dadurch erhöhen, dass der Liefergegenstand an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht wird, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

6.7 Schlägt eine zweimalige Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen. Weitere Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche des Kunden. Die Gewährleistung umfasst nicht natürlichen Verschleiß sowie Schäden, die entweder durch unsachgemäße Behandlung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte hervorgerufen sind.

6.8 Reklamationen  können nicht anerkannt werden, wenn es sich um zweite Wahl oder einen Sonderposten handelt und die Gebrauchstüchtigkeit der Ware nicht entscheidend beeinträchtigt  wird. Beim Kauf berücksichtigte Mängel können nicht als Reklamation geltend gemacht werden. Beeinträchtigungen, die nach dem Stand der Technik unvermeidbar sind, stellen  keine  Mängel  dar, da die Ursache  weder material-, noch  herstellungsbedingt  ist. Dasselbe gilt für geringfügige  Abweichungen in der Qualität, Gewicht, Größe, Dicke, Breite, Ausrüstung, Musterung und Farbe, soweit diese aufgrund gültiger Norm zulässig sind.

6.9 Soweit der Kunde Rechte aus den Rückgriffsregelungen der §§ 478, 479 BGB geltend macht, schließt der Anbieter die Haftung auf Schadensersatz aus.

6.10 Das Zusammenspiel der Rechte und Pflichten bez. etwaiger Fehlerbeseitigungen bei vom Anbieter geleisteten Webentwicklungen ist den „Besonderen Geschäftsbedingungen „Webentwicklung““ geregelt.

7    Sonstige Haftung

7.1 Der Anbieter haftet in Fällen des eigenen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet er nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung des Anbieters ist – unabhängig vom Rechtsgrund – auch in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.

7.2 Die Haftung für Schäden durch den Liefergegenstand an Rechtsgütern des Kunden, z.B. Schäden an anderen Sachen, ist jedoch ganz ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.

7.3 Die Regelungen der vorstehenden Ziff. 6.1. und 6.2. erstrecken sich auf Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

8    Rücktritt

8.1 Der Anbieter ist jederzeit und ohne Anmahnung zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn sich die Vermögensverhältnisse des Kunden wesentlich verschlechtert haben und infolge dessen die Erfüllung der Verpflichtung des Kunden gefährdet ist. Diese Voraussetzungen gelten zum Beispiel dann als erfüllt, wenn bei dem Kunden Zahlungseinstellungen, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wegen Zahlungsansprüchen, Wechsel- und Scheckprotesten erfolgen oder über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren beantragt oder ein solches eröffnet wird. Die Rechte bestehen auch dann, wenn diese Voraussetzungen bereits bei Vertragsabschluss vorhanden, dem Anbieter jedoch nicht bekannt waren.

9    Eigentumsvorbehalt

9.1 Der Anbieter behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang der Zahlung der aus der konkreten Lieferung entstandenen Forderung (bei Zahlung durch Scheck oder Wechsel bis zur Einlösung) vor (Einfacher Eigentumsvorbehalt). Bei Pflichtverletzung des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Anbieter auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe des Liefergegenstandes zu verlangen und / oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde ist in diesen Fällen zur unverzüglichen Herausgabe verpflichtet.

9.2 Im Übrigen behält sich der Anbieter für alle von ihm gelieferten und bereits bezahlten Waren das Eigentum wegen aller aus der Geschäftsverbindung noch bestehenden Forderungen vor.

9.3 Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.

9.4 Bei Pfändungen und sonstigen Eingriffen hat der Kunde den Anbieter unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit dieser Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den dem Anbieter entstandenen Ausfall.

9.5 Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt dem Anbieter jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages (inkl. Mehrwertsteuer) seiner Forderung ab, die ihm aus einer Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Die Abtretung erfolgt zur Absicherung aller Forderungen des Anbieters gegen den Kunden, soweit  die Forderung nicht durch den Eigentumsvorbehalt gem. Ziff. 8.1 und Ziffer 8.23 abgesichert ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Anbieters, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Der Anbieter verpflichtet sich jedoch, diese Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so kann der Anbieter verlangen, dass der Kunde die an ihn abgetretenen Forderungen der Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörenden Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Im Übrigen ermächtigt der Kunde den Anbieter bereits jetzt, den Forderungsübergang in seinem Namen und in seinem Auftrag den Schuldnern anzuzeigen.

9.6 Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für den Anbieter vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, dem Anbieter nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt der Anbieter das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Rechnungsendbetrag, inkl. Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche, wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.

9.7 Der Kunde tritt dem Anbieter auch die Forderungen zur Sicherung dessen Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.

9.8 Der Anbieter verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert dieser Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Anbieter.

10    Anzuwendendes Recht

10.1    Vertragsverhältnisse, auf die diese Verkaufs- und Lieferbedingungen Anwendung finden, unterliegen dem Recht der BRD – die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinigten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11. April 1980 sind ausgenommen.

11    Gerichtsstand – Erfüllungsort

11.1 Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, in Abhängigkeit vom Streitwert das für den Geschäftssitz des Anbieters zuständige Amtsgericht oder die für den Geschäftssitz des Anbieters zuständige Handelskammer des Landgerichts zuständig. Der Anbieter ist jedoch auch befugt, den Kunden an seinem Geschäftssitz zu verklagen.

11.2 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz des Anbieters Erfüllungsort.

12    Datenschutz

12.1 Der Anbieter verarbeitet und nutzt die personenbezogenen Daten aus diesem Vertrag nur zum Zweck der Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung, Markt- und Meinungsforschung sowie für eigene Werbeaktionen.

13    Geltungsbereich

13.1 Die vorstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten vom 15. November 2010 an.

14    Salvatorische Klausel

14.1 Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt.

Erweist sich der Vertrag als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen und im Falle des Bedachtwerdens vereinbart worden wären.

Besondere Geschäftsbedingungen "E-Mail-Services"

1    Geschäftsbedingungen

1.1    Ergänzend zu den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB) regeln die nachfolgenden Vereinbarungen (Besondere Geschäftsbedingungen „E-Mail-Services“) alle Rechte und Pflichten bei der Erbringung von E-Mail-Service-Dienstleistungen.

2    Vertragsgegenstand "E-Mail-Services"

2.1    Der Anbieter stellt dem Kunden gemäß gewähltem Tarif und Leistungsbeschreibung einen per Passwort geschützten Administrationszugang auf einem mit anderen Kunden gemeinsam genutzten E-Mail-Server des Anbieters zur Verfügung. Der Kunde erwirbt damit keine Eigentumsrechte an dem E-Mail-Server. Der Zutritt zu den Räumlichkeiten, in denen sich der E-Mail-Server befindet, ist für den Kunden nicht möglich. Neben der Bereitstellung der gemäß gewähltem Tarif gewünschten Anzahl von konfigurierbaren Mailboxen schuldet der Anbieter den Anschluss des Mailservers an das Internet um die Mailboxen für die Öffentlichkeit erreichbar zu machen. Der Anbieter ist für die Erreichbarkeit der Mailservices nur verantwortlich, sofern ein auftretendes Fehlerbild ausschließlich auf den vom Anbieter betriebenen Teil des Netzes zurückzuführen ist.

2.2    Abhängig vom gewählten Tarif kann der Kunde innerhalb der von ihm angegebenen Domain eine festgelegte Anzahl von Mailboxen auf dem E-Mail-Server einrichten.

2.3    Dem Anbieter bleibt das Recht vorbehalten, Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen, insbesondere wenn diese dem technischen Fortschritt oder der Gewährleistung der Sicherheit dienen.

2.4    Dem Anbieter bleibt das Recht vorbehalten, die für den E-Mail-Versand genutzte Domain (und damit verbunden auch die Mailboxen) des Kunden bei Bedarf (Ablöse der Hardware, Wartungsfenster, Hardwarefehler des Servers etc.) auf eine andere Hardware umzuziehen. Die damit verbundenen Nameserveränderungen werden zeitlich optimiert vom Anbieter durchgeführt, sofern die Nameserver der betroffenen Domain des Kunden im Verwaltungsbereich des Anbieters liegt und der Kunde dies explizit so wünscht. Werden die Nameservices der betroffenen Domain vom Kunden selbst verwaltet, erhält dieser eine Nachricht mit den notwendigen Änderungsdetails per E-Mail.

2.5    Dem Anbieter bleibt das Recht vorbehalten, die genutzte grafische Oberfläche zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen, insbesondere wenn diese dem technischen Fortschritt oder der Gewährleistung der Sicherheit dienen.

2.6    Der Anbieter wird technisch notwendige Maßnahmen ergreifen, um Missbrauch zu verhindern, oder zu deren Durchführung er aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist. Dazu gehört insbesondere die Installation aktueller Versionen und Sicherheitsupdates der Betriebssysteme und der für den Betrieb notwendigen Datenbanken, Webserversoftware und sonstigen Programmpakete.

2.7    Freiwillige, unentgeltliche Dienste und Leistungen des Anbieters, die ausdrücklich als solche bezeichnet und nicht Teil der Leistungsbeschreibung sind, können jederzeit eingestellt werden.

2.8    Der Anbieter hat das Recht, sich zur Leistungserbringung jederzeit und in beliebigem Umfang Dritter zu bedienen.

3    Kündigung

3.1    Der Vertrag „E-Mail-Services“ wird auf 12 Monate geschlossen. Er kann von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Ablauf der 12 Monate gekündigt werden. Ansonsten verlängert sich die Vertragslaufzeit auf unbestimmte Zeit. Der Vertrag kann dann jederzeit von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden.

3.2    Unberührt bleibt das Recht beider Vertragsparteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere dann vor, wenn mindestens einer der folgenden Sachverhalte vorliegt:

  • der Kunde befindet sich mit der Zahlung mehr als 20 Kalendertage in Verzug;
  • der Kunde verstößt trotz Abmahnung schuldhaft gegen eine vertragliche Pflicht;
  • der Kunde beseitigt trotz Abmahnung nicht innerhalb angemessener Frist eine Vertrags- oder Rechtsverletzung.

3.3    Eine Abmahnung durch den Anbieter ist nicht erforderlich, wenn der Verstoß des Kunden die Fortsetzung des Vertrages für den Anbieter unzumutbar macht.

3.4    Die Kündigung von ergänzend zum jeweiligen Tarif gewählten Optionen, lässt das Vertragsverhältnis insgesamt unberührt.

3.5    Die ordentliche und außerordentliche Kündigung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

3.6    Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Anbieter zur Erbringung der vertraglichen Leistungen nicht mehr verpflichtet. Er kann sämtliche auf dem E-Mail-Server befindliche Daten des Kunden löschen. Die rechtzeitige Speicherung und Sicherung der Daten liegt daher in der Verantwortung des Kunden.

4    Allgemeine Pflichten des Kunden

4.1    Der Kunde verpflichtet sich, die vom Anbieter zum Zwecke des Zugangs erhaltenen Passwörter streng geheim zu halten und den Anbieter unverzüglich zu informieren,  sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist.

4.2    Der Kunde kann über den ihm gewährten Administrationszugang seine E-Mail-Boxen selbst einrichten, die Kennwörter der Mailboxen selbst verwalten und bei Verlust selbst zurück setzen.

4.3    Der Kunde ist im Rahmen seiner Verpflichtung zur Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Regelungen auch für das Verhalten Dritter, die in seinem Auftrag tätig werden, insbesondere von Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen verantwortlich. Dies gilt auch für sonstige Dritte, denen er wissentlich Zugangsdaten zu den Diensten und Leistungen des Anbieters zur Verfügung stellt.

4.4    Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter seinen vollständigen Namen und eine ladungsfähige Postanschrift (keine Postfach- oder sonstige anonyme Adresse), E-Mailadresse und Telefonnummer anzugeben.

4.5    Falls der Kunde eigene Name-Server oder Name-Server eines Drittanbieters verwendet, hat er darüber hinaus die IP-Adressen des primären und sekundären Name-Servers einschließlich der Namen dieser Server anzugeben.

4.6    Bei einem Umzug der verwalteten Domain des Kunden auf einen anderen E-Mail-Server wird der Anbieter den Kunden per E-Mail rechtzeitig über diesen Umzug und die damit verbundenen notwendigen Nameserveränderungen informieren.

4.7    Dem Kunden obliegt es, von allen Daten und Konfigurationseinstellungen auf die er Zugriff hat, regelmäßig Backups zu erstellen. Die Erstellung von Backups hat auch vor Wartungsarbeiten des Anbieters durch den Kunde zu erfolgen, soweit diese rechtzeitig durch den Anbieter angekündigten wurden.

4.8    Der Kunde darf keine E-Mails mit jeweils gleichem Inhalt ohne Einverständnis des jeweiligen Empfängers massenhaft (sog. "Spam") über den E-Mail-Server des Anbieters versenden.

5    Ausfälle und Leistungsstörungen

5.1    Für Ausfälle & Leistungsstörungen ist der Anbieter nur verantwortlich soweit diese die von ihm nach Ziffer 1.1 zu erbringenden Leistungen betreffen.

5.2    Insbesondere für die technische Funktionsfähigkeit und Fehlerfreiheit der vom Kunden genutzten Kommunikationswege und –Geräte (Internetzugänge, Mailclients, PC-und Serversysteme) ist der Anbieter nicht verantwortlich, soweit die Nichtfunktion nicht auf einem Mangel der nach Ziffer 1.1 zu erbringenden Leistungen beruht.

5.3    Störungen hat der Anbieter im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich zu beseitigen. Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter für ihn erkennbare Störungen unverzüglich anzuzeigen („Störungsmeldung“). Erfolgt die Beseitigung der Störung nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums, hat der Kunde dem Anbieter eine angemessene Nachfrist zu setzen. Wird die Störung innerhalb dieser Nachfrist nicht beseitigt, hat der Kunde Anspruch auf Ersatz des ihm entstandenen Schadens im Rahmen der Ziffer 5.

5.4    Wird die Funktionsfähigkeit des Servers aufgrund nicht vertragsgemäßer Daten, aufgrund einer über den vertraglich vorausgesetzten Gebrauch hinausgehenden Nutzung oder durch eine durch den Kunden oder einen seiner Erfüllungsgehilfen installierten schadhaften Anwendung beeinträchtigt, kann der Kunde hinsichtlich hierauf beruhender Störungen keine Rechte geltend machen. Vielmehr ist der Kunde in dem Fall schadensersatzpflichtig für die Fehlersuche, die Schadensbeseitigung und die durch die Störung begründeten Schadensersatzansprüche Dritter. Dies gilt insbesondere, wenn über den E-Mail-Server durch die Infrastruktur des Kunden wissentlich oder unwissentlich SPAM-Mails versendet wurden, und der E-Mail-Server durch diese nicht vertragsgemäße Nutzung auf eine Blacklist kommt.

5.5    Löst der Kunde eine Störungsmeldung aus, deren Behebung nicht vom Anbieter geschuldet ist, erfolgt die Fehleranalyse und Fehlerbehebung kostenpflichtig. Typische Fehlerbilder der in 4.4 genannten Probleme sind:

5.5.1    Mailbox voll (keine weitere Zustellung mehr möglich)
5.5.2    Zu große E-Mails in der Mailbox (kein Abruf mehr mit bestimmten Clients möglich, Timeouts)
5.5.3    Zu große Anhänge (kein Versand möglich, da Timeouts auftreten oder die Zielmailadresse die Anhänge aufgrund der Größe nicht aufnehmen kann).
5.5.4    Fehlkonfiguration des Mailclients (Kennwörter falsch, Mailserver falsch eingetragen)
5.5.5    Kein Versand aus dem Ausland möglich (zu lange Latenzzeiten, GSM-Probleme)
5.5.6    Nichtzustellung einer eingehenden E-Mail in die Mailbox des Kunden auf dessen PC-System, weil die SPAM-Einstellungen des E-Mail-Servers oder des Mailclients die Mail irrtümlich als SPAM erkannt haben.
5.5.7    Nichtzustellung einer eingehenden E-Mail in die Mailbox des Kunden auf dessen PC-System, weil der lokal oder im Netzwerk des Kunden installierte Virenscanner die Mail irrtümlich als infiziert erkannt hat.
5.5.8    Nichtzustellung einer eingehenden E-Mail in die Mailbox des Kunden auf dessen PC-System, weil das vom Kunden konfigurierte Regelwerk zum automatischen Verschieben eingehender E-Mails die Mail direkt in einen Unterordner verschoben hat.
5.5.9    Nichtzustellung von ausgehenden E-Mails an einen Kunden des Kunden, weil unter Ziffer 4.5.1 bis 4.5.8 gennannten Fehler nicht nur beim Empfang sondern auch beim Versand in gleicher Weise auftreten können.
Der Anbieter stellt dem Kunden auf seiner Website unter der Adresse www.netzpepper.de/nc/faq/ in einem FAQ kostenlosen Support zur Verfügung. Dort finden sich Hilfestellungen für die häufigsten Fehlerursachen. Der Kunde ist gehalten, diese Hilfe in Anspruch zu nehmen. Möchte der Kunde diesen Service nicht in Anspruch nehmen, hilft der Anbieter gerne bei der Eingrenzung und Lösung des Fehlers weiter, stellt diese Leistung aber in Rechnung.

5.6    Erreicht den Anbieter eine Störungsmeldung des Kunden, wird dieser vor der Fehleranalyse den Betriebszustand des E-Mail-Servers überprüfen. Sind alle relevanten Serverparameter in Ordnung, liegen keine weiteren Störungsmeldungen vor und kann der Anbieter über Testkonten E-Mails empfangen und versenden, dann gilt der E-Mail-Server als intakt. In dem Fall wird der Anbieter dem Kunden darauf hinweisen, dass die Beseitigung der Störung kostenpflichtig ist.

5.7    Im Falle höherer Gewalt ist der Anbieter von der Leistungspflicht befreit. Hierzu zählen insbesondere rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben und behördliche Maßnahmen, soweit nicht vom Anbieter verschuldet.

5.8    Im Falle von Ausfällen des Leistungsweges zwischen der in Ziffer 1.1 beschriebenen Infrastruktur des Anbieters und den Endgeräten des Kunden ist der Anbieter von der Leistungspflicht befreit.

6    Haftung

6.1    Anbieter und Kunde sind sich einig, dass E-Mail kein sicheres Kommunikationsmedium mit garantierter Zustellung nach dem Vorbild „Einschreiben mit Rückschein“ ist. Wer Informationen 100%ig sicher und zuverlässig übermitteln möchte, muss sich für einen anderen Übertragungsweg als den der E-Mail entscheiden.

6.2    Da gemäß Ziffer 5.1 die nicht völlig zuverlässige Zustellung von E-Mails beiden Parteien bekannt ist, sind Schadenersatzansprüche durch verloren gegangene, nicht erhaltene oder nicht zugestellte E-Mails ausgeschlossen.

6.3    Eine Haftung des Anbieters besteht ausschließlich im Rahmen der Ziffern 5.4 bis 5.7. Die folgenden Haftungsbestimmungen gelten dabei für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund.

6.4    Der Anbieter haftet bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Die Haftungshöchstsumme ist begrenzt auf die Höhe des vom Kunden zu entrichteten Jahresentgelts.

6.5    Die Haftung des Anbieters kommt zum Tragen, sobald durch einen Ausfall der Funktionsfähigkeit des in Ziffer 1.1 beschriebenen Vertragsgegenstands die durchschnittliche Erreichbarkeit des „E-Mail-Service“ des Kunden in einem Zeitraum von vier Wochen schlechter ist, als die durchschnittliche Verfügbarkeit von üblichen DSL-Internetverbindungen. Benötigt der Kunde höhere Verfügbarkeiten kann er auf einen exklusiv nur für Ihn betriebenen E-Mail-Server wechseln.

6.6    Bei einem vom Anbieter verschuldeten Datenverlust haftet der Anbieter ausschließlich für die Kosten der Rücksicherung und Wiederherstellung der Daten, die ihm für diesen Zweck vom Kunden zur Verfügung gestellt werden. Eine Haftung besteht jedoch nur im Rahmen der Haftungsregelungen dieser Besonderen Geschäftsbedingungen.

6.7    Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie nach der Telekommunikations-kundenschutzverordnung bleibt von den vorstehenden Haftungsregelungen unberührt.

7    Zahlungsbedingungen

7.1    Die Höhe der vom Kunden an den Anbieter zu bezahlenden Entgelte und der jeweilige Abrechnungszeitraum ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des vom Kunden gewählten Tarifs. Die nutzungsunabhängigen Entgelte werden jeweils im Voraus fällig, die nutzungsabhängigen Entgelte mit Rechnungsstellung. Bei einer Vertragskündigung werden die ggf. zu viel im Voraus bezahlten Entgelte nicht erstattet.

7.2    Die Rechnungsstellung erfolgt jährlich auf dem Postweg. Der Kunde kann zwischen den Zahlungsarten Lastschrift und Rechnung wählen. Bei vereinbarter Zahlungsart Lastschrift gilt: Der Kunde ermächtigt den Anbieter, die vom Kunden zu erbringenden Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden angegebenen Kontos einzuziehen. Der Kunde hat insoweit für ausreichende Deckung des Kontos Sorge zu tragen. Bei Rücklastschriften ist der Anbieter berechtigt, neben den anfallenden Bankgebühren eine Bearbeitungsgebühr von 15,00 EUR zu berechnen.

7.3    Der Anbieter ist berechtigt, die Entgelte angemessen zu erhöhen. In jedem Fall angemessen ist insoweit eine jährliche Erhöhung um 5%. Die Entgelterhöhung bedarf der Zustimmung des Kunden. Der Kunde ist daher schriftlich über die Erhöhung zu informieren und auf seine Zustimmungspflicht hinzuweisen. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn der Kunde der Erhöhung nicht binnen eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Der Anbieter ist verpflichtet, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen. Widerspricht der Kunde der Preiserhöhung, steht dem Anbieter ein Sonderkündigungsrecht zu.

7.4    Mit Forderungen des Anbieters kann der Kunde nur aufrechnen, soweit diese unwidersprochen oder rechtskräftig festgestellt sind. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht dem Kunden nur wegen Gegenansprüchen zu, die aus dem Vertragsverhältnis mit dem Anbieter resultieren.

8    Sperrung der "E-Mail-Services"

8.1    Erlangt der Anbieter selbstständig Kenntnis von einem durch den Kunden begangenen Verstoß, insbesondere gegen die Regelungen der Ziffer 3 oder wird der Kunde aufgrund eines solchen Verstoßes in Anspruch genommen, insbesondere anwaltlich abgemahnt, ist der Anbieter zur Sperrung der „E-Mail-Services“ berechtigt.

8.2    Bei Bekanntwerden technischer Fehlkonfigurationen oder Virenbefall auf den Endgeräten des Kunden, ist der Anbieter zur Sperrung der „E-Mail-Services“ berechtigt.

8.3    Der Anbieter wird den Kunden von der Sperrung unter Angabe des Grundes unverzüglich in Kenntnis setzen. Der Anbieter hebt die Sperrung auf, wenn der Kunde dem Anbieter gegenüber eine schriftliche Stellungnahme abgibt und eine Sicherheit geleistet hat. Die Höhe der Sicherheit entspricht insoweit der Höhe möglicher Verfahrenskosten des Anbieters für den Fall gerichtlicher Klärung ob ein Gesetzes- oder Vertragsverstoß gegeben ist

8.4    Die Wahl der Sperrmaßnahme liegt im Ermessen des Anbieters. Der Anbieter wird insoweit  die berechtigten Belange des Kunden berücksichtigen.

8.5    Erfolgt die Sperrung durch die Deaktivierung des Domain-Nameserver-Dienstes, informiert der Anbieter den Kunden gleichzeitig mit der Sperrmitteilung darüber, wie der Kunde auf die Inhalte – insbesondere zur Abänderung bzw. Beseitigung des Rechtsverstoßes - zugreifen kann.

8.6    Der Anbieter genügt seiner Mitteilungspflicht, wenn er die Sperrmitteilung per E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mailadresse (Ziffer 3.4) sendet.

8.7    Der Anbieter ist berechtigt, für die Sperrung und für die Aufhebung der Sperrung jeweils eine Gebühr von 25,00 EUR zu berechnen („Sperr- und Entsperrgebühr“).

8.8    Durch eine Sperrung wird der Kunde nicht von seiner Verpflichtung entbunden, die vereinbarten Entgelte zu entrichten.

8.9    Soweit der Anbieter von Dritten oder von staatlichen Stellen wegen rechts- oder vertragswidriger Handlungen des Kunden in Anspruch genommen wird, verpflichtet sich der Kunde, den Anbieter von allen Ansprüchen frei zustellen und diejenigen Kosten zu tragen, die durch den rechtswidrigen Zustand und durch dessen Beseitigung entstandenen sind. Dies umfasst insbesondere auch die Rechtsverteidigungskosten des Anbieters.

9    Anzuwendendes Recht

9.1    Vertragsverhältnisse, auf die diese Verkaufs- und Lieferbedingungen Anwendung finden, unterliegen dem Recht der BRD – die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinigten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11. April 1980 sind ausgenommen.

10   Gerichtsstand - Erfüllungsort

10.1    Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, in Abhängigkeit vom Streitwert das für den Geschäftssitz des Anbieters zuständige Amtsgericht oder die für den Geschäftssitz des Anbieters zuständige Handelskammer des Landgerichts zuständig. Der Anbieter ist jedoch auch befugt, den Kunden an seinem Geschäftssitz zu verklagen.

10.2    Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz des Anbieters Erfüllungsort.

11    Datenschutz

11.1    Der Anbieter verarbeitet und nutzt die personenbezogenen Daten aus diesem Vertrag nur zum Zweck der Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung, Markt- und Meinungsforschung sowie für eigene Werbeaktionen.

11.2    Der Anbieter hat aus Wartungsgründen Zugriff auf den E-Mail-Server und die darauf enthaltenen Daten.

11.3    Der Anbieter sichert zu, den Zugriff auf den Server auf das administrativ notwendige zu Beschränken und keine Kundendaten vom Server abzurufen.

11.4    Wünscht der Kunde den Abruf von Daten durch den Anbieter, muss dieser Auftrag aus rechtlichen Gründen schriftlich erteilt werden.

11.5    Ist dem Kunden die Speicherung seiner Daten auf dem Server nicht sicher genug, empfiehlt der Anbieter dem Kunden eine Verschlüsselung seiner Daten.

12    Geltungsbereich

12.1    Die vorstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten vom 15. Nov. 2010 an.

13   Salvatorische Klausel

13.1    Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt. 

An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt.

Erweist sich der Vertrag als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen und im Falle des Bedachtwerdens vereinbart worden wären.

Besondere Geschäftsbedingungen "TYPO3-Servicevertrag"

1    Geschäftsbedingungen

1.1    Ergänzend zu den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB) regeln die nachfolgenden Vereinbarungen (Besondere Geschäftsbedingungen „TYPO3-Servicevertrag“) alle Rechte und Pflichten im Rahmen des TYPO3-Servicevertrags.

2    Vertragsgegenstand "TYPO3 Servicevertrag"

2.1    Der Kunde beauftragt den Anbieter mit der regelmäßigen Installation der TYPO3-Minor-Updates, der TYPO3-Patches und ggfs. ergänzend mit der regelmäßigen Wartung seiner beim Anbieter auf einem Shared Server gehosteten TYPO3-Website.

2.2    Die Leistungen bestehen im Wesentlichen aus:
2.2.1    Der zeitnahen Installation von TYPO3-Patches (z. B. 6.2.12 und 6.2.13) zur Verbesserung der Sicherheit
2.2.2    Der Installation von neuen TYPO3-Minor-Versionen (z. B. 6.1 auf 6.2) zur Optimierung des Systems und teilweise mit Erweiterungen des Funktionsumfangs
2.2.3    Optional: Der Wartung der im Vertrag vereinbarten TYPO3-Bestandteile bzw. Erweiterungen
2.2.4    Optional: Installation der TYPO3-Major-Releases (z. B. von Version 6.2 auf 7.6). Diese Arbeiten werden separat abgerechnet.

2.3    Nicht im Vertrag enthalten sind redaktionelle Arbeiten aller Art.

2.4    Nicht im Vertrag enthalten sind technische Erweiterungen oder sonstige Weiterentwicklungen der Website.

2.5    Nicht im Vertrag enthalten ist die Wartung der nicht explizit vereinbarten TYPO3-Bestandteile bzw. Erweiterungen der TYPO3-Site.

3 Pflichten des Anbieters

3.1    Nach Abschluss des Update- und Wartungsvertrags wird die TYPO3-Site des Kunden auf einen speziellen Webserver des Anbieters umgezogen. Auf diesem Webserver befinden sich ausschließlich gewartete TYPO3-Systeme.

3.2    Nach Bekanntwerden eines Sicherheitsproblems wird dieses schnellstmöglich, spätestens aber innerhalb von 48 Stunden, nach Bereitstellung der benötigten Sicherheitspatches werktags beseitigt.

3.3    Die Installation dieser sicherheitsrelevanten Patches erfolgt ohne Rücksprache.

3.4    Der Kunde wird auf neue Core-Versionen (1. oder 2. Stelle der TYPO3-Versionierung, also 4.5 auf 4.6 oder 4.7 auf 4.8) hingewiesen. Deren Installation erfolgt nach Rücksprache mit dem Kunden.

3.5    Der Anbieter ist verpflichtet, vom Kunden gemeldete Fehler der Website (Frontend oder Backend) zu untersuchen, und einen Lösungsvorschlag zu unterbreiten. Sollte die Behebung der genannten Probleme Bestandteil der Wartungsvereinbarung sein, erfolgt die Wartung im Rahmen der vereinbarten Wartungspauschale. Ansonsten wird die Behebung des Problems nach Aufwand abgerechnet.

3.6    Die Arbeiten des Anbieters erfolgen durch qualifiziertes Personal, das mit den Programmen vertraut ist.

3.7    Nicht vom Vertrag erfasste zusätzliche Leistungen übernimmt der Anbieter auf Anforderung des Kunden gegen gesonderte Zahlung. Die Berechnung erfolgt auf der Basis der zum Zeitpunkt der Durchführung gültigen Stundensätze des Anbieters unter Berücksichtigung des erbrachten Zeitaufwandes.

4 Installation neuer Core-Versionen

4.1    Nach Bereitstellung einer neuen Core-Version überprüft der Anbieter, soweit dies möglich ist, ob die neue Version im TYPO3-Server des Kunden lauffähig ist, und ob es zu Problemen mit darin installierten Erweiterungen kommen kann.

4.2    Die Erkenntnisse werden mit dem Kunden abgestimmt. Dem Kunden werden die Vorteile der neuen Core-Version erläutert. Anschließend wird entscheiden, ob die neue Core-Version installiert werden soll, die geschätzten Ausfallzeiten mit dem Kunden besprochen und der Installationstermin wird verbindlich festgelegt.

4.3    Vor der Installation der neuen Core-Version wird in der Nacht zuvor ein Komplett-Backup des Servers hergestellt.

4.4    Nach erfolgter Installation wird der Server komplett überprüft. Die Prüfung ist Bestandteil der Installation, wird schriftlich fixiert und der Prüfbericht wird dem Kunden zur Verfügung gestellt.

4.5    Sofern Fehler erkannt werden, werden diese, soweit das technisch und wirtschaftlich möglich ist, behoben:
4.5.1    Fehler in den vom Anbieter individuell für den Kunden hergestellten Softwaremodulen (Extensions, Gutscheinmodule, GIS, DMS etc.) werden im Rahmen der für diese Individualsoftware abgeschlossenen Wartungsverträge behoben.  Sofern keine Wartungsverträge für diese Module abgeschlossen wurden, werden diese Arbeiten nach Aufwand abgerechnet.
4.5.2    Fehler in nicht vom Anbieter entwickelten Bestandteilen (z. B. Extensions, zugekaufte Plugins, Schnittstellen zu Drittanbietern) werden, soweit diese in der Wartungsvereinbarung enthalten sind und es mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand möglich ist, instand gesetzt. Ist eine Instandsetzung nicht möglich (z. B. weil der Entwickler der Extension noch keine aktuelle Version anbietet, oder der Support dieser Extension komplett eingestellt wurde), wird der Anbieter versuchen, den Fehler selbst zu beheben. Schlägt das fehl, muss die Extension deinstalliert werden.
4.5.3    Wirtschaftlich vertretbar bedeutet, dass der Wartungsaufwand einer einzelnen Erweiterung die monatlichen Gesamtwartungskosten nicht um mehr als den sechsfachen Wert übersteigen darf.
4.5.4    Fehler von nicht in der Wartungsvereinbarung enthaltenen Bestandteilen (z. B. Extensions, zugekaufte Plugins, Schnittstellen zu Drittanbietern) werden, soweit möglich und vom Kunden gewünscht, kostenpflichtig instand gesetzt. Ist eine Instandsetzung nicht möglich (z. B. weil der Entwickler der Extension noch keine aktuelle Version anbietet, oder der Support dieser Extension komplett eingestellt wurde) oder nicht gewünscht, wird die Extension deinstalliert.
4.5.5    Bekannt werdende Sicherheitslücken in den Bestandteilen der Website (z. B. Extensions, zugekaufte Plugins, Schnittstellen zu Drittanbietern) werden durch die Installation sicherer Versionen behoben (kostenlos bei vorliegender Wartungsvereinbarung für den betroffenen Bestandteil, kostenpflichtig sofern keine Vereinbarung vorliegt). Sollten keine sicheren Versionen vorliegen, werden die unsicheren Bestandteile grundsätzlich ersatzlos deinstalliert. Die Installation eines neuen, den gleichen Zweck erfüllenden, Bestandteils der Website ist nicht im Umfang der Wartungsvereinbarung enthalten.

4.6    Sofern sich aus den Ziffern 3.5.1. bis 3.5.5 Probleme ergeben, wird mit dem Kunden entschieden, ob das Backup kostenpflichtig zurück gespielt werden soll.

5 Mitwirkungspflichten des Kunden

5.1    Der Kunde wird, wie der Anbieter auch, die Website nach erfolgtem Update überprüfen, und auftretende Fehler dem Anbieter unverzüglich mitteilen und diesen bei der Fehleruntersuchung und Fehlerbeseitigung im Rahmen des Zumutbaren unterstützen. Hierzu gehört es insbesondere, dem Anbieter auf dessen Anforderung schriftliche Mängelberichte vorzulegen und sonstige Daten und Protokolle bereitzustellen, die zur Analyse des Fehlers geeignet sind.

5.2    Der Kunde benennt dem Anbieter einen sachkundigen Mitarbeiter, der die zur Durchführung des Vertrages erforderlichen Auskünfte erteilen und Entscheidungen selbst treffen oder veranlassen kann.

6    Kostenpflichtige Leistungen

6.1    Sofern ein Bestandteil der Website (z. B. eine Extension) deinstalliert werden muss (Ziffer 4.5.2, 4.5.4 oder 4.5.5), überprüft der Anbieter, ob es sinnvolle Alternativen gibt und stellt diese dem Kunden vor. Die Installation, Konfiguration und Integration einer neuen Extension ist nicht Bestandteil des Wartungsvertrags und wird separat abgerechnet. Ebenso die Übernahme von vorhandenen Daten aus einer deinstallierten Extension in eine diese deinstallierte Extension ersetzende neue Extension.

7    Kündigung

7.1    Der „Update- und Wartungsvertrag TYPO3“ wird auf 12 Monate geschlossen. Er kann von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Ablauf der 12 Monate gekündigt werden. Ansonsten verlängert sich die Vertragslaufzeit auf unbestimmte Zeit. Der Vertrag kann dann jederzeit von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden.

7.2    Der Anbieter erhält ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Bereitstellung von neuen Core-Versions-Updates für die eingesetzte TYPO3-Core-Version endet und gleichzeitig der Support der eingesetzten TYPO3-Version ausläuft.

7.3    Unberührt bleibt das Recht beider Vertragsparteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere dann vor, wenn mindestens einer der folgenden Sachverhalte vorliegt:
- der Kunde befindet sich mit der Zahlung mehr als 20 Kalendertage in Verzug;
- der Kunde verstößt trotz Abmahnung schuldhaft gegen eine vertragliche Pflicht;
- der Kunde beseitigt trotz Abmahnung nicht innerhalb angemessener Frist eine Vertrags oder Rechtsverletzung.

7.4    Eine Abmahnung durch den Anbieter ist nicht erforderlich, wenn der Verstoß des Kunden die Fortsetzung des Vertrages für den Anbieter unzumutbar macht. Dies ist insbesondere der Fall bei offensichtlichen und gravierenden Vertrags- oder Rechtsverstößen, wie z.B. der Speicherung oder des zum Abruf Bereithalten von Inhalten im Sinne des § 4 Jugendmedienschutz-Staatsvertrages oder offensichtlich urheberrechtlich geschützter Software bzw. audiovisueller Inhalte (Musik, Videos, Bilder, Texte etc.); - bei strafbarer Ausspähung oder Manipulationen der Daten des Anbieters oder anderer Kunden des Anbieters durch den Kunden.

7.5    Die Kündigung von ergänzend zum jeweiligen Tarif gewählten Optionen, lässt das Vertragsverhältnis insgesamt unberührt.

7.6    Die ordentliche und außerordentliche Kündigung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

7.7    Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Anbieter zur Erbringung der vertraglichen Leistungen nicht mehr verpflichtet.

8    Haftung

8.1    Eine Haftung des Anbieters besteht ausschließlich im Rahmen seiner Aufgabe, die nicht vorhersehbaren Probleme einer fehl geschlagenen Updateinstallation durch Rücksicherung des erstellen Backups rückgängig zu machen.

8.2    Der Anbieter haftet bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten der Höhe nach begrenzt auf die Höhe des vom Kunden zu entrichteten Monatsentgelts dieses Wartungsvertrags.

9    Zahlungsbedingungen

9.1    Die Höhe der vom Kunden an den Anbieter zu bezahlenden Entgelte und der jeweilige Abrechnungszeitraum ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des vom Kunden gewählten Tarifs.

9.2    Bei monatlicher Rechnungsstellung wird als Zahlungsart Lastschrift vereinbart. Bei jährlicher Rechnungsstellung kann der Kunde zwischen den Zahlungsarten Lastschrift und Rechnung wählen. Bei vereinbarter Zahlungsart Lastschrift gilt: Der Kunde ermächtigt den Anbieter, die vom Kunde zu erbringenden Zahlungen zu Lasten eines vom Kunde angegebenen Kontos einzuziehen. Der Kunde hat insoweit für ausreichende Deckung des Kontos Sorge zu tragen. Bei Rücklastschriften ist der Anbieter berechtigt, neben den anfallenden Bankgebühren eine Bearbeitungsgebühr von 15,00 EUR zu berechnen.

9.3    Der Anbieter ist berechtigt, die Entgelte angemessen zu erhöhen. Die Zustimmung zur Erhöhung gilt als erteilt, wenn der Kunde der Erhöhung nicht binnen eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Der Anbieter ist verpflichtet, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen. Widerspricht der Kunde der Preiserhöhung, steht dem Anbieter ein Sonderkündigungsrecht zu.

9.4    Mit Forderungen des Anbieters kann der Kunde nur aufrechnen, soweit diese unwidersprochen oder rechtskräftig festgestellt sind. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht dem Kunden nur wegen Gegenansprüchen zu, die aus dem Vertragsverhältnis mit dem Anbieter resultieren.

10    Anzuwendendes Recht

10.1    Vertragsverhältnisse, auf die diese Verkaufs- und Lieferbedingungen Anwendung finden, unterliegen dem Recht der BRD – die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinigten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11. April 1980 sind ausgenommen.

11    Gerichtsstand - Erfüllungsort

11.1    Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, in Abhängigkeit vom Streitwert das für den Geschäftssitz des Anbieters zuständige Amtsgericht oder die für den Geschäftssitz des Anbieters zuständige Handelskammer des Landgerichts zuständig. Der Anbieter ist jedoch auch befugt, den Kunden an seinem Geschäftssitz zu verklagen.

11.2    Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz des Anbieters Erfüllungsort.

12    Datenschutz

12.1    Der Anbieter verarbeitet und nutzt die personenbezogenen Daten aus diesem Vertrag nur zum Zweck der Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung, Markt- und Meinungsforschung sowie für eigene Werbeaktionen.

13    Geltungsbereich

13.1    Die vorstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten vom 15. Nov. 2010 an.

14    Salvatorische Klausel

14.1    Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt.

Erweist sich der Vertrag als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen und im Falle des Bedachtwerdens vereinbart worden wären.

Besondere Geschäftsbedingungen "Shared Hosting"

1    Geschäftsbedingungen

1.1    Ergänzend zu den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB) regeln die nachfolgenden Vereinbarungen (Besondere Geschäftsbedingungen „Shared Hosting“) alle Rechte und Pflichten im Rahmen des Shared Hosting.

2    Vertragsgegenstand "Shared Hosting"

2.1    Der Anbieter stellt dem Kunden gemäß gewähltem Tarif und Leistungsbeschreibung Speicherplatz (nachfolgend „Shared Server“ genannt) für ein TYPO3-System auf einem mit anderen Kunden gemeinsam genutzten Server zur Verfügung. Der Kunde erwirbt damit keine Eigentumsrechte an dem Server. Der Zutritt zu den Räumlichkeiten, in denen sich der Server befindet, ist für den Kunden nicht möglich. Neben der Bereitstellung des „Shared Servers“ schuldet der Anbieter den Anschluss des „Shared Servers“ an das Internet  um die vom Kunden vertragsgemäß auf dem „Shared Server“  gespeicherten Daten für die Öffentlichkeit erreichbar und abrufbar zu machen. Der Anbieter ist für die Erreichbarkeit des „Shared Servers“  nur verantwortlich, sofern ein auftretendes Fehlerbild ausschließlich auf den vom Anbieter betriebenen Teil des Netzes zurückzuführen ist.

2.2    Dem Anbieter bleibt das Recht vorbehalten, Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen, insbesondere wenn diese dem technischen Fortschritt oder der Gewährleistung der Sicherheit dienen.

2.3    Dem Anbieter bleibt das Recht vorbehalten, den „Shared Server“ des Kunden bei Bedarf (Ablöse der Hardware, Wartungsfenster, Hardwarefehler des Servers etc.) auf eine andere Hardware umzuziehen. Die damit verbundenen Nameserveränderungen werden zeitlich optimiert vom Anbieter durchgeführt, sofern die Nameserver der betroffenen Domain des Kunden im Verwaltungsbereich des Anbieters liegt und der Kunde dies explizit so wünscht. Werden die Nameservices der betroffenen Domain vom Kunden selbst verwaltet, erhält dieser eine Nachricht mit den notwendigen Änderungsdetails per E-Mail.

2.4    Der Anbieter wird technisch notwendige Maßnahmen ergreifen, um Missbrauch zu verhindern, oder zu deren Durchführung er aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist. Dazu gehört insbesondere die Installation aktueller Versionen und Sicherheitsupdates der Betriebssysteme und der für den Betrieb notwendigen Datenbanken, Webserversoftware und sonstigen Programmpakete.

2.5    Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass auf dem bereit gestellten „Shared Server“ bestimmte Versionen der vom Kunden eingesetzten Programmversionen oder Programmerweiterungen fehlerfrei lauffähig sind. Inkompatibilitäten von Programmbestandteilen nach erfolgter Installation von Updates sind kein Mangel des geleisteten „Shared Hosting“ sondern sind der technischen Weiterentwicklung geschuldet.

2.6    Freiwillige, unentgeltliche Dienste und Leistungen des Anbieters, die ausdrücklich als solche bezeichnet und nicht Teil der Leistungsbeschreibung sind, können jederzeit eingestellt werden.

2.7    Der Anbieter hat das Recht, sich zur Leistungserbringung jederzeit und in beliebigem Umfang Dritter zu bedienen.

3    Kündigung

3.1    Der „Hostingvertrag Shared Server“ wird auf 12 Monate geschlossen. Er kann von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Ablauf der 12 Monate gekündigt werden. Ansonsten verlängert sich die Vertragslaufzeit auf unbestimmte Zeit. Der Vertrag kann dann jederzeit von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden.
Unberührt bleibt das Recht beider Vertragsparteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere dann vor, wenn mindestens einer der folgenden Sachverhalte vorliegt:
-    der Kunde befindet sich mit der Zahlung mehr als 20 Kalendertage in Verzug;
-    der Kunde verstößt trotz Abmahnung schuldhaft gegen eine vertragliche Pflicht;
-     der Kunde beseitigt trotz Abmahnung nicht innerhalb angemessener Frist eine Vertrags- oder Rechtsverletzung.

3.2    Eine Abmahnung durch den Anbieter ist nicht erforderlich, wenn der Verstoß des Kunden die Fortsetzung des Vertrages für den Anbieter unzumutbar macht. Dies ist insbesondere der Fall bei offensichtlichen und gravierenden Vertrags- oder Rechtsverstößen, wie z.B. der Speicherung oder des zum Abruf Bereithalten von Inhalten im Sinne des § 4 Jugendmedienschutz-Staatsvertrages oder offensichtlich urheberrechtlich geschützter Software bzw. audiovisueller Inhalte (Musik, Videos, Texte, Bilder etc.); - bei strafbarer Ausspähung oder Manipulationen der Daten des Anbieters oder anderer Kunden des Anbieters durch den Kunden.

3.3    Die Kündigung von ergänzend zum jeweiligen Tarif gewählten Optionen, lässt das Vertragsverhältnis insgesamt unberührt.

3.4    Die ordentliche und außerordentliche Kündigung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

3.5    Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Anbieter zur Erbringung der vertraglichen Leistungen nicht mehr verpflichtet. Er kann sämtliche auf dem Server befindliche Daten des Kunden löschen. Die rechtzeitige Speicherung und Sicherung der Daten liegt daher in der Verantwortung des Kunden. Die Gewährung der Zugriffsrechte zu den Backups erfolgt durch den Anbieter.

4    Allgemeine Pflichten des Kunden

4.1    Für sämtliche Inhalte, die der Kunde auf dem Server abrufbar hält oder speichert ist der Kunde verantwortlich. Der Kunde ist im Rahmen seiner Verpflichtung zur Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Regelungen auch für das Verhalten Dritter, die in seinem Auftrag tätig werden, insbesondere von Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen verantwortlich. Dies gilt auch für sonstige Dritte, denen er wissentlich Zugangsdaten zu den Diensten und Leistungen des Anbieters zur Verfügung stellt. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, den Server des Kunden auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen.

4.2    Der Kunde verpflichtet sich, die vom Anbieter zum Zwecke des Zugangs erhaltenen Passwörter streng geheim zu halten und den Anbieter unverzüglich zu informieren,  sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist.

4.3    Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter seinen vollständigen Namen und eine ladungsfähige Postanschrift (keine Postfach- oder sonstige anonyme Adresse), E-Mailadresse und Telefonnummer anzugeben.

4.4    Falls der Kunde eigene Name-Server oder Name-Server eines Drittanbieters verwendet, hat er darüber hinaus die IP-Adressen des primären und sekundären Name-Servers einschließlich der Namen dieser Server und der zuständigen Kontaktpersonen anzugeben.

4.5    Bei einem Umzug des Shared Servers des Kunden auf eine andere Hardwareplattform wird der Anbieter den Kunden per E-Mail rechtzeitig über diesen Umzug und die damit verbundenen notwendigen Nameserveränderungen informieren.

4.6    Der Kunde versichert, dass alle dem Anbieter mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Der Kunde hat bei Änderungen die Daten unverzüglich durch Mitteilung an den Anbieter per Post, Telefax oder E-Mail zu aktualisieren.

4.7    Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter unverzüglich und vollständig zu informieren, falls er aus der Verwendung der vertragsgegenständlichen Dienste gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen wird.

4.8    Dem Kunden obliegt es, von allen Daten und Konfigurationseinstellungen auf die er Zugriff hat, regelmäßig Backups zu erstellen. Die Erstellung von Backups hat auch vor Wartungsarbeiten des Anbieters durch den Kunden zu erfolgen, soweit diese rechtzeitig durch den Anbieter angekündigten wurden. Die vom Kunden erstellten Backups dürfen nicht auf dem Server gespeichert werden.

4.9    Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Internet-Präsenzen oder Daten anderer Kunden des Anbieters, die Serverstabilität, Serverperformance oder Serververfügbarkeit nicht in irgendeiner Weise entgegen der vertraglich vorausgesetzten Verwendung beeinträchtigen. Dieses kann insbesondere durch die Installation unsicherer oder fehlerhafter TYPO3-Extensions passieren.

4.10    Der Kunde ist verpflichtet im Rahmen der gesetzlichen Regeln, insbesondere unter Einhaltung des TDG und des MDSTV vorgeschriebene Angaben zu machen.

4.11    Die vom Server abrufbaren Daten und die bei der Eintragung in Suchmaschinen verwendeten Keywords dürfen nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten oder Rechte Dritter (insbesondere Marken, Namens- und Urheberrechte) verstoßen. Dem Kunden ist es ausdrücklich nicht gestattet pornographische Inhalte sowie auf Gewinnerzielung gerichtete Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische Inhalte zum Gegenstand haben. Gleiches gilt für radikale oder rechtswidrige Inhalten.

5    Updates der Softwarebestandteile

5.1    Für die Betriebssicherheit des TYPO3-Servers ist die Installation von Sicherheitspatches notwendig. Die Installation die Sicherheitspatches ist in den Hostinggebühren des „Hostingvertrag Shared Server“ enthalten.

5.2    Neben den Sicherheitspatches werden regelmäßig neue TYPO3-Versionen bereit gestellt. Die Installation dieser neuen Versionen (z. B. Update von 4.5 auf 4.6) ist in den Hostinggebühren des „Hostingvertrag Shared Server“ nicht enthalten. Die Installation der neuen TYPO3-Versionen ist erst dann zwingend erforderlich, wenn für die im Kundenserver installierte TYPO3-Version keine Sicherpatches mehr bereit gestellt werden.

5.3    Die Installation neuer TYPO3-Versionen ist kostenpflichtig. Die Abrechnung der Leistungen kann im Rahmen einer im Vorfeld vereinbarten Wartung zum Festpreis erfolgen. Dazu kann ein TYPO3-Service-Vertrag geschlossen werden. Sollte kein TYPO3-Servicevertrag vorliegen, dann werden nur die die gemäß Absatz 4.2 beschriebenen zwingend erforderlichen Updates installiert und die Kosten nach Aufwand berechnet.

5.4    Wartungsarbeiten am der Website des Kunden (z. B. notwendige Arbeiten wegen technischer oder optischer Fehlfunktionen der Website) sind grundsätzlich nicht in den  Hostinggebühren des „Hostingvertrag Shared Server“ enthalten. Die Wartung kann bei Bedarf nach Aufwand erfolgen, oder der Kunde kann einen TYPO3-Service-Vertrag mit genau beschriebenen Wartungsdienstleistungen abschließen.

5.5    Fehlerhafte Software (z. B. Extensions, Schnittstellen Dritter) in dem Shared Server muss unverzüglich entfernt und/oder durch fehlerfreie ersetzt werden. (kostenpflichtig).

6    Ausfälle & Leistungsstörungen

6.1    Für Ausfälle & Leistungsstörungen ist der Anbieter nur verantwortlich soweit diese die von ihm nach Ziffer 1.1 zu erbringenden Leistungen betreffen. Insbesondere für die technische Funktionsfähigkeit und Fehlerfreiheit der eigentlichen Internet-Präsenz des Kunden, bestehend aus den auf den Server aufgespielten Daten (z.B. HTML-Dateien, Flash-Dateien, Skripte etc.), ist der Anbieter nicht verantwortlich, soweit die Nichtfunktion nicht auf einem Mangel der nach Ziffer 1.1 zu erbringenden Leistungen beruht.

6.2    Störungen hat der Anbieter im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich zu beseitigen. Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter für ihn erkennbare Störungen unverzüglich anzuzeigen („Störungsmeldung“). Erfolgt die Beseitigung der Störung nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums, hat der Kunde dem Anbieter eine angemessene Nachfrist zu setzen. Wird die Störung innerhalb dieser Nachfrist nicht beseitigt, hat der Kunde Anspruch auf Ersatz des ihm entstandenen Schadens im Rahmen der Ziffer 6.

6.3    Wird die Funktionsfähigkeit des Servers aufgrund nicht vertragsgemäßer Inhalte, aufgrund einer über den vertraglich vorausgesetzten Gebrauch hinausgehenden Nutzung (Ziffer 3.9) oder durch eine durch den Kunden oder einen seiner Erfüllungsgehilfen installierten schadhaften Anwendung beeinträchtigt, haftet der Anbieter nicht für Störungen und daraus resultierende Schäden. Vielmehr ist der Kunde in dem Fall Schadenersatzpflichtig für die Fehlersuche, die Schadensbeseitigung und die durch die Störung begründeten Schadensersatzansprüche Dritter.

6.4    Im Falle höherer Gewalt ist der Anbieter von der Leistungspflicht befreit. Hierzu zählen insbesondere rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben und behördliche Maßnahmen, soweit nicht vom Anbieter verschuldet.

6.5    Im Falle von Ausfällen des Leitungsweges zwischen der in Ziffer 3.1 beschriebenen Infrastruktur des Anbieters und den Endgerätes der Nutzer des Internetangebotes des Kunden ist der Anbieter von der Leistungspflicht befreit.

7    Haftung

7.1    Eine Haftung des Anbieters besteht ausschließlich im Rahmen der Ziffern 5.2 bis 5.5. Die folgenden Haftungsbestimmungen gelten dabei für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund.

7.2    Der Anbieter haftet bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Die Haftungshöchstsumme ist begrenzt auf die Höhe des vom Kunden zu entrichteten Monatsentgelts dieses Hostingvertrags.

7.3    Die Haftung des Anbieters kommt zum Tragen, sobald durch einen Ausfall der Funktionsfähigkeit des in Ziffer 1.1 beschriebenen Vertragsgegenstands die durchschnittliche Erreichbarkeit des „Shared Servers“ des Kunden in einem Zeitraum von vier Wochen schlechter ist, als die durchschnittliche Verfügbarkeit von üblichen DSL-Internetverbindungen. Benötigt der Kunde höhere Verfügbarkeiten kann er auf einen qualitativ höheres Hostingprodukt  (z. B. einen Virtual Server) wechseln.

7.4    Bei einem vom Anbieter verschuldeten Datenverlust haftet der Anbieter ausschließlich für die Kosten der Rücksicherung und Wiederherstellung der Daten, die ihm für diesen Zweck vom Kunden zur Verfügung gestellt werden. Eine Haftung besteht jedoch nur im Rahmen der Haftungsregelungen dieser Besonderen Geschäftsbedingungen.

7.5    Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie nach der Telekommunikations-kundenschutzverordnung bleibt von den vorstehenden Haftungsregelungen unberührt.

8    Zahlungsbedingungen

8.1    Die Höhe der vom Kunden an den Anbieter zu bezahlenden Entgelte und der jeweilige Abrechnungszeitraum ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des vom Kunden gewählten Tarifs. Die nutzungsunabhängigen Entgelte werden jeweils im Voraus fällig, die nutzungsabhängigen Entgelte mit Rechnungsstellung. Bei einer Vertragskündigung werden die ggf. zu viel im Voraus bezahlten Entgelte für das Webhosting nicht erstattet.

8.2    Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich per E-Mail. Die Rechnung wird dabei automatisch an die vom Kunden angegebene Mailadresse versendet. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass ihm die Rechnungen in Schriftform zugesandt werden. Verlangt der Kunde dennoch eine Versendung der Rechnung auf dem Postweg, ist er dazu verpflichtet, uns dies unverzüglich telefonisch oder per E-Mail mitzuteilen.

8.3    Bei monatlicher Rechnungsstellung wird als Zahlungsart Lastschrift vereinbart. Bei jährlicher Rechnungsstellung kann der Kunde zwischen den Zahlungsarten Lastschrift und Rechnung wählen. Bei vereinbarter Zahlungsart Lastschrift gilt: Der Kunde ermächtigt den Anbieter, die vom Kunden zu erbringenden Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden angegebenen Kontos einzuziehen. Der Kunde hat insoweit für ausreichende Deckung des Kontos Sorge zu tragen. Bei Rücklastschriften ist der Anbieter berechtigt, neben den anfallenden Bankgebühren eine Bearbeitungsgebühr von 15,00 EUR zu berechnen.

8.4    Der Anbieter ist berechtigt, die Entgelte angemessen zu erhöhen. In jedem Fall angemessen ist insoweit eine jährliche Erhöhung um 5%. Die Entgelterhöhung bedarf der Zustimmung des Kunden. Der Kunde ist daher schriftlich über die Erhöhung zu informieren und auf seine Zustimmungspflicht hinzuweisen. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn der Kunde der Erhöhung nicht binnen eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Der Anbieter ist verpflichtet, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen. Widerspricht der Kunde der Preiserhöhung, steht dem Anbieter ein Sonderkündigungsrecht zu.

8.5    Mit Forderungen des Anbieters kann der Kunde nur aufrechnen, soweit diese unwidersprochen oder rechtskräftig festgestellt sind. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht dem Kunden nur wegen Gegenansprüchen zu, die aus dem Vertragsverhältnis mit dem Anbieter resultieren.

9    Sperrung des "Shared Servers"

9.1    Versäumt der Kunde die unter Ziffer 4 vereinbarten Positionen zur Aktualisierung und Absicherung der installierten Webanwendungen, wird der Shared Server vom Anbieter gesperrt.

9.2    Erlangt der Anbieter selbstständig Kenntnis von einem durch den Kunden begangenen Verstoß, insbesondere gegen die Regelungen der Ziffern 3.9, 3.10, 3.11, oder wird der Kunde aufgrund eines solchen Verstoßes in Anspruch genommen, insbesondere anwaltlich abgemahnt, ist der Anbieter zur Sperrung des „Shared Servers“ berechtigt.

9.3    Bei Bekanntwerden technischer Fehlkonfigurationen auf dem Shared Server des Kunden, die den zuverlässigen, performanten und fehlerfreien Betrieb der übrigen auf dem Server installierten Shared Server erschweren oder unmöglich machen, ist der Anbieter berechtigt, diesen zu sperren.

9.4    Der Anbieter wird den Kunden von der Sperrung unter Angabe des Grundes unverzüglich in Kenntnis setzen. Der Anbieter hebt die Sperrung auf, wenn der Kunde dem Anbieter gegenüber eine schriftliche Stellungnahme abgibt und eine Sicherheit geleistet hat. Die Höhe der Sicherheit entspricht insoweit der Höhe möglicher Verfahrenskosten des Anbieters für den Fall gerichtlicher Klärung ob ein Gesetzes- oder Vertragsverstoß gegeben ist

9.5    Die Wahl der Sperrmaßnahme liegt im Ermessen des Anbieters. Der Anbieter wird insoweit die berechtigten Belange des Kunden berücksichtigen.

9.6    Erfolgt die Sperrung durch die Deaktivierung des Domain-Nameserver-Dienstes, informiert der Anbieter den Kunden gleichzeitig mit der Sperrmitteilung darüber, wie der Kunde auf die Inhalte – insbesondere zur Abänderung bzw. Beseitigung des Rechtsverstoßes - zugreifen kann.

9.7    Der Anbieter genügt seiner Mitteilungspflicht, wenn er die Sperrmitteilung per E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mailadresse (Ziffer 3.3) sendet.

9.8    Der Anbieter ist berechtigt, für die Sperrung und für die Aufhebung der Sperrung jeweils eine Gebühr von 25,00 EUR zu berechnen („Sperr- und Entsperrgebühr“).

9.9    Durch eine Sperrung wird der Kunde nicht von seiner Verpflichtung entbunden, die vereinbarten Entgelte zu entrichten.

9.10    Soweit der Anbieter von Dritten oder von staatlichen Stellen wegen rechts- oder vertragswidriger Handlungen des Kunden in Anspruch genommen wird, verpflichtet sich der Kunde, den Anbieter von allen Ansprüchen frei zustellen und diejenigen Kosten zu tragen, die durch den rechtswidrigen Zustand und durch dessen Beseitigung entstandenen sind. Dies umfasst insbesondere auch die Rechtsverteidigungskosten des Anbieters.

10    Anzuwendendes Recht

10.1    Vertragsverhältnisse, auf die diese Verkaufs- und Lieferbedingungen Anwendung finden, unterliegen dem Recht der BRD – die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinigten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11. April 1980 sind ausgenommen.

11    Gerichtsstand  - Erfüllungsort

11.1    Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, in Abhängigkeit vom Streitwert das für den Geschäftssitz des Anbieters zuständige Amtsgericht oder die für den Geschäftssitz des Anbieters zuständige Handelskammer des Landgerichts zuständig. Der Anbieter ist jedoch auch befugt, den Kunden an seinem Geschäftssitz zu verklagen.

11.2    Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz des Anbieters Erfüllungsort.

12    Datenschutz

12.1    Der Anbieter verarbeitet und nutzt die personenbezogenen Daten aus diesem Vertrag nur zum Zweck der Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung, Markt- und Meinungsforschung sowie für eigene Werbeaktionen.

13    Geltungsbereich

13.1    Die vorstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten vom 15. Nov. 2010 an.

14    Salvatorische Klausel

14.1    Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt.

Erweist sich der Vertrag als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen und im Falle des Bedachtwerdens vereinbart worden wären.

Besondere Geschäftsbedingungen "Webentwicklung"

1    Geschäftsbedingungen

1.1    Ergänzend zu den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB) regeln die nachfolgenden Vereinbarungen (Besondere Geschäftsbedingungen „Webentwicklung“) alle Rechte und Pflichten bei der Entwicklung von Webanwendungen oder von individuell für den Kunden hergestellter Software.

2    Vertragsgegenstand „Erstellung Webanwendungen“ & „Individualsoftware“

2.1    Die Auftragsbestätigung enthält den vertraglich vereinbarten Zweck sowie die vom Anbieter zu erbringenden Leistungen.

2.2    Zeitliche Abläufe der Umsetzung und Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn diese in der Auftragsbestätigung  festgelegt wurden.

2.3    Falls eine Dokumentation der erfolgten Arbeiten für den Kunden erfolgen soll, ist dies in der Auftragsbestätigung zu dokumentieren.

2.4    Zu einem späteren Zeitpunkt erfolgende Änderungsanforderungen durch den Kunden (Change requests) bedürfen der Schriftform. Der Anbieter entscheidet, ob es organisatorisch oder wirtschaftlich vorteilhafter ist, zunächst die ursprünglich beauftragte Variante herzustellen, und dann den Change request zu berücksichtigen, oder umgekehrt. Sofern durch die verlangten Änderungen Mehrkosten entstehen, trägt diese der Kunde.

3    Nutzungsrechte

3.1    Das Urheberrecht an allen entwickelten Quellen bleibt unbeschadet der nachfolgenden Regelungen beim Anbieter. Für eine gemäß Angebot erstellte Leistung (z. B. Website, Shopsystem, Blog oder E-Mail-Marketing-System) erhält der Kunde nach Zahlungseingang ein zeitlich nicht limitiertes Nutzungsrecht. Sämtliche für den Kunden hergestellten Quellen (HTML-Quellen, TYPO3-Script-Dateien und CSS- und PHP-Dateien) dürfen vom Kunden beliebig lang für den laut Auftragsbestätigung ursprünglich gedachten Zweck genutzt werden. Eine andere Nutzung der Quellen als vertraglich vereinbart ist nicht zulässig. Eine Weiterverwendung der Quellen innerhalb anderer Firmen des Kunden, jedwede anderweitige kommerzielle Nutzung der Quellen (z. B. Weiterveräußerung oder Vermietung) sowie die Gewährung von Zugriff auf die Quellen für Dritte, insbesondere für Wettbewerber, sind nicht zulässig.

3.2    Für eine gemäß Auftragsbestätigung erstellte Individualsoftware (z. B. PHP-basiertes Buchungssystem, Gutscheinmodul, DMS-System) erhält der Kunde nach Zahlungseingang das in der Auftragsbestätigung definierte Nutzungsrecht. Die für den vertraglich vereinbarten Zweck entwickelten Quellen (in erster Linie PHP-Dateien) dürfen vom Kunden so lange genutzt werden, wie dies in der Auftragsbestätigung festgelegt wurde. Dem Kunden ist es nicht gestattet, von den Quellen Kopien herzustellen, diese in Umlauf zu bringen, zu veräußern, zu vermieten oder anders als ursprünglich vereinbart gewerblich zu nutzen. Das Urheberrecht aller Quellen liegt beim Anbieter.

3.3    Die Nutzungsrechte von Softwarebestandteilen Dritter sind hiervon unberührt und ergeben sich jeweils aus den lizenzrechtlichen Vereinbarungen der Hersteller.

4    Lieferzeit – Lieferverzug „Erstellung Webanwendungen“ & „Individualsoftware“

4.1    Nach erfolgter Freigabe der konzeptionellen und gestalterischen Vorarbeiten durch den Kunden beginnt die Entwicklung der Softwarebestandteile.

4.2    Fertigstellungstermine oder  –fristen, die verbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.

4.3    Die Einhaltung der Lieferverpflichtung des Anbieters setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
Sofern vom Anbieter ein verbindlicher Starttermin für die Entwicklungsarbeiten schriftlich zugesichert wird, setzt dieser die Abklärung aller technischen Fragen und die Bereitstellung sämtlicher benötigter Unterlagen (Texte, Bilder etc.) durch den Kunden bis zu diesem Starttermin voraus.

4.4    Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund vom Kunden nicht erfüllter Mitwirkungspflichten  (z. B. Bereitstellung umsetzungsrelevanter Unterlagen oder nicht rechtzeitig erfolgte Freigabe der Entwicklungsprozesse) berechtigen den Anbieter, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder  teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

4.5    Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die dem Anbieter die Entwicklung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung usw., auch wenn sie bei Lieferanten des Anbieters eintreten –, hat der Anbieter auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Anbieter, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder  teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Der Anbieter verpflichtet sich allerdings, den Kunden vom Eintritt dieser Ausnahme unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
Dauert die Behinderung länger als drei Monate, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Anbieter von seiner Verpflichtung zur Lieferung oder Leistung frei, kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.

4.6    Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist der Anbieter berechtigt, entstehenden Schaden durch Mehraufwendungen in Rechnung zu stellen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

4.7    Kommt der Kunde im Fall des Annahmeverzugs einem schriftlichen Abnahmeverlangen innerhalb angemessener Zeit nicht nach, ist der Anbieter berechtigt, die Erfüllung des Vertrages zu verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Anbieter ist in diesem Fall berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 35% des vereinbarten Kaufpreises zu verlangen oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Kunden zu fordern. Bei Verlangen des pauschalierten Schadensersatzes ist der Kunde berechtigt, den Nachweis zu führen, dass dem Anbieter nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

4.8    Sofern die Voraussetzungen von Abs. 4.4 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

4.9    Teillieferungen, Teilleistungen und Teilrechnungen sind zulässig.

5    Qualitätssicherung bei der Erstellung von „Webanwendungen“ & „Individualsoftware“

5.1    Der derzeitigem technischem Stand können fehlerfreie Webanwendungen und fehlerfreie Individualsoftware nicht hergestellt werden.

5.2    Da nahezu alle vom Anbieter entwickelten Webanwendungen oder die Individualsoftware auf Open-Source Produkten oder lizenzpflichtigen Softwarebestandteilen Dritter basieren, entsteht das fertige Produkt „Webanwendung“ oder „Individualsoftware“ ganz überwiegend durch Nutzung bereits fertig hergestellter und ganz überwiegend kostenlos nutzbarer Softwarebestandteile Dritter. Der Anbieter fügt dazu diese Softwarebestandteile Dritter zu einem Gesamtsystem zusammen und passt diese optisch und unter Umständen in geringem Umfang auch technisch an. Falls ein solcher Softwarebestandteil Dritter heute oder zukünftig nicht mehr seinen vereinbarten Zweck erfüllt, durch technische Weiterentwicklung nicht mehr kompatibel zu aktuellen Betriebssystem- oder Datenbankversionen ist, oder nicht mehr im Kontext des Gesamtsystems funktioniert, weil es zu ungeplanten Interaktionen mit anderen Bestandteilen des Gesamtsystems kommt, dann ist das kein vom Anbieter zu vertretender Mangel, da der Anbieter diesen Softwarebestandteil nicht hergestellt hat, nicht gewartet hat, nicht weiter entwickelt und im Fall von Open Source Bestandteilen auch nicht verkauft hat. Der betroffene Softwarebestandteil wird auf Wunsch des Kunden entweder kostenpflichtig entfernt, kostenpflichtig instand gesetzt oder kostenpflichtig durch einen anderen Softwarebestandteil mit gleicher Zielsetzung ersetzt.

5.3    Die vom Kunden gewünschte Verwendbarkeit eines bestimmten Open-Source-Softwarebestandteils kann nicht generell garantiert werden, insbesondere nicht im Zusammenhang mit mehreren anderen Bestandteilen. Umso mehr Bestandteile in einer Webanwendung miteinander kombiniert werden, umso größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass Teile dieser Komponenten nicht in der gewünschten Weise funktionieren oder interagieren. Sofern der Kunde trotzdem auf der Verwendung bestimmter Softwarebestandteile besteht, hat der Anbieter daraus resultierende Fehler und Schäden nicht zu vertreten.

5.4    Für die Funktion der vom Kunden ggfs. gekauften Softwarebestandteile ist in vollem Umfang der Hersteller verantwortlich. Eine Funktionsgarantie dieser Softwarebestandteile im Zusammenhang mit anderen gekauften Softwarekomponenten oder mit Open-Source-Softwarebestandteilen übernimmt der Anbieter nicht.

5.5    Der Anbieter verpflichtet sich, die ihm übertragenen Entwicklungsaufgaben nach bestem Wissen und Gewissen und unter Einhaltung allgemein üblicher Entwicklungs- und Sicherheitsstandards zu leisten.

5.6    Die vom Anbieter entwickelten Websites (hier auch: Shoplösungen, CRM-Systeme etc.) werden zum Zeitpunkt der Abnahme durch den Kunden in den aktuellen Versionen der  folgenden PC-Browser fehlerfrei dargestellt: Internet Explorer, FireFox, Safari und Chrome. Eine völlig identische Darstellung in diesen Browsern ist technisch nicht möglich; eine nicht völlig identische Darstellung stellt somit keinen Mangel dar.

5.7    Die vom Anbieter entwickelten E-Mail-Marketing-Lösungen werden zum Zeitpunkt der Abnahme durch den Kunden in den aktuellen Versionen der E-Mail-Clients „Outlook“ „Thunderbird“ wie vereinbart dargestellt. Eine völlig identische Darstellung in diesen Clients ist technisch nicht möglich; eine nicht völlig identische Darstellung stellt somit keinen Mangel dar.

5.8    Eine Webanwendung gilt nach erfolgter Abnahme durch den Kunden als fehlerfrei.

5.9    Auf Wunsch des Kunden können die entwickelten Webanwendungen oder E-Mail-Marketing-Lösungen  kostenpflichtig auch für andere Browser oder E-Mail-Clients optimiert werden.

5.10    Darstellungsfehler in den zugesicherten Browsern oder E-Mail-Clients (Ziffer 5.6 und Ziffer 5.7), die nach Ablauf einer Übergangsfrist von zwei Monaten nach erfolgter Abnahme festgestellt werden, stellen keinen Mangel dar, wenn sie durch neuere Versionen oder durch Updates der Browser oder E-Mail-Clients entstehen. Die Behebung dieser Darstellungsfehler ist kostenpflichtig.

5.11    Die für das Hosting verantwortlichen Anbieter und die die Website nutzenden Anwender installieren ständig (teilweise ohne eigenes Wissen oder Zutun) neue Versionen von Betriebssystemen, Datenbanken, Webservern, Serverprogrammen, Browsern und E-Mail-Clients. Diese Updates haben erheblichen Einfluss auf die Funktionalität der Websites, der E-Mail-Anwendung und der Individualsoftware, speziell auf die optische Qualität und die Browserkompatibilität. Die nach erfolgter Abnahme (Ziffer 5.8) an einer ursprünglich fehlerfreien Webanwendung oder Individualsoftware auftretenden technischen Probleme oder Darstellungsfehler stellen somit keinen Mangel dar, sondern sind dem technischen Fortschritt oder der Sicherheit des Systems geschuldet.

5.12    Der Anbieter wird Sicherheitsprobleme unverzüglich lösen. Sollte für die vom Anbieter entwickelten Bestandteile eine Sicherheitslücke bekannt werden (vor allem Scripte für Formulare), müssen diese Bestandteile umgehend technisch weiter entwickelt und die Sicherheitslücken geschlossen werden. Sollten die Sicherheitsprobleme in den ersten 6 Monaten nach Abnahme des Systems (Ziffer 5.8) bekannt werden, werden die Verbesserungen aus Kulanz kostenlos erbracht, danach kostenpflichtig.

5.13    Kostenlose Nachbesserungen wie unter §5 Abs. 5.12 beschrieben unterliegen dem Gebot der Wirtschaftlichkeit: der Anbieter ist nicht verpflichtet, Nachbesserungen zu leisten, deren Aufwand höher ist als der Aufwand für die ursprüngliche Herstellung.

5.14    Der Anbieter empfiehlt für die Sicherstellung der zukünftigen Funktionalität der Webanwendung oder der Individualsoftware sowie zur Absicherung der Browserkompatibilität den Abschluss eines Wartungsvertrags.

6    Zahlungsmodalitäten

6.1    Sofern in der Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart wird, können erbrachte Teilleistungen zum Monatsende abgerechnet werden.

6.2    Wird der Anbieter im Auftrag des Kunden für einen Dritten tätig, ist die Berechnung nur von der Freigabe des Kunden abhängig, nicht aber von der Freigabe des Dritten. Die Zahlung erfolgt gemäß der mit dem Kunden vereinbarten Zahlungsbedingungen und ist nicht von der Zahlungsbereitschaft oder Zahlungsfähigkeit des Dritten abhängig.

7    Updates der Softwarebestandteile

7.1    Die vom Anbieter zur Herstellung und zum Betrieb der Webanwendung oder der Individualsoftware eingesetzten Softwarepakete (TYPO3, OpenEMM, Shopware usw.) weisen zum Zeitpunkt der Abnahme eine Version auf, die im Abnahmeprotokoll festgehalten wird.

7.2    Die Installation von Programmupdates (Sicherheitsupdates und neue Versionen) ist kein Bestandteil von Hosting-Verträgen. Folglich sollte nach erfolgter Abnahme der Entwicklung der Webanwendung oder der Individualsoftware die Installation der Updates klar geregelt werden. Der Anbieter empfiehlt dem Kunden den Abschluss eines Wartungsvertrags, der die zukünftige Installation aller Programmupdates zuverlässig sicherstellt. 

8    Hosting

8.1    Die Entwicklungsarbeiten erfolgen während der Entwicklungszeit auf einem Server des Anbieters. Sofern  die Einrichtung oder die durch die Bereitstellung der Serverumgebung entstehenden Kosten nicht in der Auftragsbestätigung enthalten sind, werden die dafür entstehenden Aufwendungen separat abgerechnet.

8.2    Erfolgen die Entwicklungsarbeiten auf Kundenwunsch auf einem anderen Server, trägt der Kunde die Mehraufwendungen für Einrichtung und die Bereitstellung der Serverumgebung.

8.3    Nach Abschluss der Arbeiten und nach Zahlungseingang der berechneten Kosten kann der Kunde frei entscheiden, wo die entwickelte Webanwendung oder die Individualsoftware gehostet werden soll.

8.4    Sofern sich der Kunde für einen anderen Hosting-Provider entscheiden sollte, oder in seinen eigenen Räumen hosten möchte, stellt ihm der Anbieter unentgeltlich eine vollständige Kopie der entwickelten Webanwendung oder der Individualsoftware auf einem Datenträger zur Verfügung.

8.5    Nach erfolgter Übergabe der Daten an den Kunden erlischt die Aufbewahrungspflicht der Daten und der produzierten Webanwendung oder Individualsoftware durch den Anbieter. Die Übergabe wird protokollarisch dokumentiert und ist verbindlich. Sollte der Kunde eine Aufbewahrung der originalen Entwicklungsumgebung wünschen, so ist das schriftlich zu fixieren.

8.6    Sofern die ggfs. gewünschte technische Unterstützung beim Einrichten der Webanwendung oder der Individualsoftware bei einem externen Hosting-Provider oder auf Servern des Kunden nicht der Auftragsbestätigung enthalten ist, werden die dafür entstehenden Aufwendungen separat abgerechnet.

8.7    Der Anbieter sichert die Funktionsfähigkeit der entwickelten Webanwendung oder Individualsoftware auf den Servern des Anbieters zum Zeitpunkt der Abnahme zu.

8.8    Der Anbieter sichert die Funktionsfähigkeit der entwickelten Webanwendung oder Individualsoftware auf anderen Servern als denen des Anbieters zum Zeitpunkt der Abnahme oder danach nicht zu, besonders dann, wenn diese Server eine gegenüber den Servern des Anbieters abweichende Konfiguration aufweisen oder andere Softwarebestandteile bzw. gleiche Softwarebestandteile in anderen Versionen beinhalten.

9    Urheberrecht

9.1    Der Kunde sichert zu, dass sämtliche dem Anbieter überlassenen Daten, Bilder, Logos, Audiodaten, Programmcodes, Texte und Software die zum Einbau in die Webanwendung oder in die Individualsoftware bestimmt sind, sein geistiges und schöpferisches Eigentum sind, oder lizenzrechtlich so erworben wurden, das der geplanten Verwendung in der Webanwendung oder der Individualsoftware nichts entgegen steht.

9.2    Der Kunde stellt den Anbieter von allen rechtlichen Ansprüchen frei, die durch die falsche urheberrechtliche Verwendung entstehen. Der Kunde ist für alle urheberrechtlichen Fragen in vollem Umfang alleine verantwortlich und alleine haftbar.

10   Bereitstellung, Speicherung und Zugriff auf Daten zur Weiterverarbeitung

10.1    Der Kunde stellt dem Anbieter ausschließlich Kopien seiner Daten zur Verfügung. Die Lieferung von Originaldaten ist aus organisatorischen Gründen sowie aus Sicherheits- und Datenschutzgründen nicht zulässig.

10.2    Sollten aus bestimmten Gründen Originaldaten geliefert werden müssen, so ist dies vom Kunden schriftlich mitzuteilen und zu begründen. Der Anbieter wird von diesen Daten schnellstmöglich kostenpflichtig Kopien herstellen und den Kunden informieren, sobald der Rücktransport organisiert werden kann. Der Rücktransport der Originaldaten ist vom Kunden zu koordinieren und erfolgt auf seine Gefahr.

10.3    Der Anbieter speichert die Daten des Kunden zur Verarbeitung auf seinen Servern ab. Die Mitarbeiter des Anbieters können während der Entwicklungszeit und darüber hinaus auf die Daten des Kunden zugreifen.

10.4    Nach erfolgter Abnahme der beauftragten Leistung und auf Anordnung des Kunden werden die Daten vom WebServer des Anbieters gelöscht. Ein Zugriff der Mitarbeiter ist anschließend ausgeschlossen.

10.5    Sofern die gelieferten Daten besonderen Schutz genießen und nicht von allen Mitarbeitern des Anbieters auf sie zugegriffen werden darf, muss dies vom Kunden im Vorfeld schriftlich mitgeteilt werden, damit der Anbieter die entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen treffen kann.

10.6    Der Anbieter wird die bereit gestellten Daten bearbeiten und ggfs. verändern.

10.7    Sofern die Daten nach Fertigstellung der beauftragten Leistungen auf den Fileservern des Anbieters verbleiben sollen, ist dies vom Kunden schriftlich mitzuteilen. Sofern für die Speicherung und Datensicherung Kosten entstehen, werden diese im Vorfeld an den Kunden bekannt gegeben.

10.8    Zugriffswünschen Dritter auf den Datenbestand des Kunden (Werbeagenturen, Verlage) wird nicht statt gegeben, es sei denn, diese wurden vom Kunden schriftlich initiiert oder autorisiert.  Die Gewährung von Zugriff auf diese Daten erfolgt immer über einen Mitarbeiter des Anbieters. Diese Leistungen sind kostenpflichtig.

11    Anzuwendendes Recht

11.1    Vertragsverhältnisse, auf die diese Verkaufs- und Lieferbedingungen Anwendung finden, unterliegen dem Recht der BRD – die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinigten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11. April 1980 sind ausgenommen.

12    Gerichtsstand - Erfüllungsort

12.1    Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, in Abhängigkeit vom Streitwert das für den Geschäftssitz des Anbieters zuständige Amtsgericht oder die für den Geschäftssitz des Anbieters zuständige Handelskammer des Landgerichts zuständig. Der Anbieter ist jedoch auch befugt, den Kunden an seinem Geschäftssitz zu verklagen.

12.2    Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz des Anbieters Erfüllungsort.

13    Datenschutz

13.1    Der Anbieter verarbeitet und nutzt die personenbezogenen Daten aus diesem Vertrag nur zum Zweck der Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung, Markt- und Meinungsforschung sowie für eigene Werbeaktionen.

14    Geltungsbereich

14.1    Die vorstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten vom 15. November 2010 an.

15    Salvatorische Klausel

15.1    Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt.

Erweist sich der Vertrag als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen und im Falle des Bedachtwerdens vereinbart worden wären.

Besondere Geschäftsbedingungen "Seminare"

1    Geschäftsbedingungen

1.1    Ergänzend zu den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB) regeln die nachfolgenden Vereinbarungen (Besondere Geschäftsbedingungen „Seminare“) alle Rechte und Pflichten bei der Durchführung von bzw. Teilnahme an Seminaren der Agentur netzpepper.

2   Anmeldung

2.1   Bitte melden Sie sich oder den vorgesehenen Schulungsteilnehmer schriftlich per E-Mail, Fax oder Anmelde-Formular an. Geben Sie bitte auch die vollständige Firmen- bzw. Rechnungsanschrift, die Telefon-Nr. für Rückfragen sowie Ihre E-Mail-Adresse an. Die Anmeldungen werden nach Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt – bei ausgebuchten Seminaren werden wir Sie sofort benachrichtigen, und einen Ersatztermin vorschlagen. Bei Annahme der Anmeldung erhält der Auftraggeber umgehend eine verbindliche Buchungsbestätigung mit allen notwendigen Informationen und der Rechnung.

3   Leistungen

3.1   Es werden speziell für die Schulung konfigurierte Hard- und Software (gilt nur für Schulungen in unseren Räumen) und Schulungsunterlagen bereitgestellt. In der angegebenen Seminardauer (09.00 - 17.00 Uhr) sind bei Tagesseminaren 2  kurze Pausen von ca. 15 Minuten enthalten sowie eine Mittagspause von ca. 30 Minuten. Während des Seminars werden Erfrischungsgetränke bereit gestellt, und in den Pausen kleine Snacks gereicht.

4   Seminarkosten

4.1   Unsere Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Mit Zugang der Anmeldebestätigung werden die Seminarkosten fällig, und sind nach Rechnungsstellung 1 Woche vor Seminarbeginn, bei Buchung kurz vor Seminarbeginn sofort ohne Abzug fällig.

5   Rabattmöglichkeiten

5.1   Die von uns angebotenen verschiedenen Rabattmöglichkeiten sind nicht kombinierbar. Dies gilt auch für die bereits rabattierten Gesamtpreise der angebotenen Kombinationen. Wir gewähren Ihnen grundsätzlich den für Sie günstigsten Rabatt.

6   Rahmenvereinbarungen

6.1. Bei höherem Weiterbildungsbedarf im Unternehmen bieten wir Ihnen individuelle Konditionsmodelle in Abhängigkeit vom Jahresumsatz an: Nähere Informationen zu diesem Service erhalten Sie unter Tel. 02981 - 928 758 0.

7   Ihre Rücktrittsgarantie bei Veranstaltungen

7.1. Vertretung : Sie können jederzeit anstelle des angemeldeten Teilnehmers einen Vertreter benennen. Ihnen entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Umbuchung : Sie können jederzeit auf einen anderen Veranstaltungstermin oder auch eine andere Veranstaltung umbuchen. Bei einer Umbuchung (nur einmalig möglich) erheben wir folgende Bearbeitungsgebühren :     
Umbuchung bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenlos
Umbuchung ab 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 10 % der Seminargebühr zzgl. MwSt.

8   Stornierung des Seminarteilnehmers

8.1   Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Dies ist jedoch nur schriftlich möglich. Bitte beachten Sie, dass wir folgende Stornierungsgebühren erheben :
* Stornierung bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenlos
* Stornierung innerhalb von 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der Seminargebühr zzgl. MwSt.
Dies gilt auch bei Nichterscheinen des angemeldeten Teilnehmers. Bitte denken Sie bei einer Stornierung daran, Ihre Hotelbuchung ebenfalls zu stornieren. Zur Vermeidung, dass für Sie bei einer Stornierung Kosten entstehen, empfehlen wir den Abschluß einer günstigen Stornoversicherung in Form einer Reiserücktrittsversicherung, abzuschließen bis spätestens 14 Tage vor Seminarbeginn.

9   Absage von Veranstaltungen

9.1   Wir behalten uns vor, bei einigen Seminaren die Veranstaltung wegen zu geringer Nachfrage bzw. Teilnehmerzahl (bis spätestens 10 Tage vor dem geplanten Veranstaltungstermin) oder aus sonstigen wichtigen, von uns nicht zu vertretenden Gründen (z. B. plötzliche Erkrankung des Referenten, höhere Gewalt) abzusagen. Bereits von Ihnen entrichtete Teilnahmegebühren werden Ihnen selbstverständlich zurückerstattet. Alternativ wird Ihnen ein Ersatztermin angeboten.
Weitergehende Haftungs- und Schadensersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt, ausgeschlossen. Bitte beachten Sie dies auch bei Ihrer Buchung von Flug- oder Bahntickets.

10   Änderungsvorbehalte

10.1   Wir sind berechtigt, notwendige inhaltliche, methodische und organisatorische Änderungen oder Abweichungen (z. B. aufgrund von Rechtsänderungen) vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen, soweit diese den Nutzen der angekündigten Veranstaltung für den Teilnehmer nicht wesentlich ändern. Wir sind berechtigt, die vorgesehenen Referenten im Bedarfsfall (z. B. Krankheit, Unfall) durch andere hinsichtlich des angekündigten Themas gleich qualifizierte Personen zu ersetzen.
Die im Rahmen der Weiterbildung zur Verfügung gestellten Dokumente werden nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt. Haftung und Gewähr für die Korrektheit, Aktualität, Vollständigkeit und Qualität der Inhalte sind ausgeschlossen.

11   Eigentumsvorbehalt

11.1   Wir behalten uns bei allen Lieferungen von Lehrmaterialien das uneingeschränkte Eigentum bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen durch den Kunden vor. Ein Weiterverkauf von Lehrgangsunterlagen ist nicht zugelassen.

12   Terminvorschau

12.1   Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Terminen um eine Terminvorschau handelt. Für diese Termine können Sie sich bereits heute anmelden. Wir behalten uns jedoch für diese Termine eine Überarbeitung der Weiterbildungsinhalte, der Dauer und ggf. eine Preisänderung vor.

13   Erfüllungsort und Gerichtsstand

13.1   Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Medebach.

Werbeagentur netzpepper
Sitz Winterberg
Registergericht Arnsberg, HRA 6264.
USt.-Id.-Nr.: DE 251155494
Geschäftsführer: Michael Tielke

14   Hinweis zum Datenschutz

14.1   Die Speicherung und Verarbeitung der Kundendaten erfolgt unter strikter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes und wird überwacht von uns beauftragten neutralen Dienstleistern und befreundeten Unternehmen. Die Kundendaten werden zu Abwicklungs-, Abrechnungs- und Werbezwecken in Form von Namen, Telekommunikationsdaten und Adresse des Wohn- bzw. Geschäftssitzes gespeichert. Sie können der Verwendung Ihrer Daten für Werbezwecke widersprechen.

Teilen Sie uns dies bitte schriftlich mit unter Angabe Ihrer Anschrift:
Werbeagentur netzpepper, Wernsdorfer Str. 1, 59955 Winterberg.

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