Machen Sie, dass Sie weiterkommen - mit dem Bildungsscheck NRW

So bekommen Sie ihn:

Ausgestellt wird der Bildungsscheck in der Regel vom Wirtschaftsförderungsamt oder der Stadtmarketing-
Gesellschaft der Gemeinde, in der der Betrieb seinen Sitz hat bzw. in der der Arbeitnehmer wohnt. Diese Stelle führt auch vorab das Beratungsgespräch durch und klärt darin, ob die geplante Maßnahme in Bezug auf die beantragende Person förderfähig ist.

Weitere Informationen finden Sie auf: www.bildungsscheck.nrw.de

Abwicklung:

  1. In unserem Online-Buchungsformular „Seminar buchen“ fragen wir Sie, ob ein Bildungsscheck verrechnet werden kann. Sie klicken auf "ja".
  2. Bei Inanspruchnahme eines Bildungsschecks reichen Sie uns diesen bis zum Seminartag im Original ein.
  3. In Höhe der im Bildungsscheck genannten Förder-Summe wird Ihr Rechnungsbetrag reduziert.
  4. Den verbleibenden Rechnungsbetrag bitten wir bis 7 Tage vor Seminarbeginn zu begleichen.
 

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